An der Bahnstrecke: Bruchhof bekommt Lärmschutzwand

An der Bahnstrecke: Bruchhof bekommt Lärmschutzwand

Während der Bauarbeiten müssen die Anwohner zwar mit Unannehmlichkeiten zurechtkommen, anschließend sollen zwei Lärmschutzwände entlang der Bahnstrecke in Bruchhof im kommenden Jahr aber Entlastung bringen.

In einer gemeinsamen Veranstaltung gaben Vertreter der Deutsche Bahn AG, und der Stadt Homburg am vergangenen Donnerstagabend im Sportheim in Bruchhof Informationen zum Bau von zwei Lärmschutzwänden an der Bahnstrecke Homburg-Ludwigshafen in Höhe des Bruchhofer Bahnwegs und der Kaiserslauterer Straße. Dort soll im kommenden Jahr, so die Planungen, die angrenzende Wohnlage auf einer Strecke von rund einem Kilometer aktiv und passiv vor dem Lärm des Bahnverkehrs geschützt werden.

Seitens der Bahn ist Sabine Weiler die zuständige Projektmanagerin. Nach der Begrüßung durch Manfred Rippel, den Ortsvertrauensmann von Bruchhof-Sanddorf, stellte sie einleitend klar, dass die anstehende Lärmschutzbaumaßnahme nicht mit dem Ausbau der Bahnstrecke in der jüngeren Vergangenheit zu tun habe. „Bei diesem Ausbau mussten wir keinen Lärmschutz machen. Wir bewegen uns jetzt im freiwilligen Programm der Bahn AG. Dieses Programm hat die Bundesregierung ins Leben gerufen.“

Den Gästen im Sportheim hatte Weiler vor allem sehr viele Informationen zum eigentlichen Bauablauf mitgebracht – nicht verwunderlich, müssen sich die Anlieger in den Bauphasen im kommenden Jahr doch auch auf einige Einschränkungen und Belastungen einstellen. So wird die Lärmschutzwand im Bereich des Bahnweges als Tag-Baustelle von der Straße aus realisiert. Hier sicherte Weiler zu, dass man versuchen werde, den Zugang zu den Garagen der anliegenden Häuser täglich nach Ende der Arbeiten zugänglich zu halten. Beim Bau der Lärmschutzwand auf Seiten der Kaiserslauterer Straße müsse man vom Gleis aus arbeiten – und dies in den Nachtstunden. Die Bauzeiten: Mai und Juni im Bahnweg, Juli bis September/Oktober im Bereich Kaiserslauterer Straße. Weiler: „Sollte es im Verfahren noch Verzögerungen geben, dann erfolgt der Bereich Bahnweg nach der Kaiserslauterer Straße. Das werden wir noch sehen.“ In der Folge schilderte die Bahn-Projektleiterin viele technische Details der Baumaßnahme und gab einen Überblick über die Lage der Lärmschutzwände entlang der beiden Straßen. Dabei unterschied Weiler zwischen der aktiven Schutzmaßnahme mittels Lärmschutzwand und passiven Lärmschutzmaßnahmen für die Häuser entlang der betroffenen Strecke, die aufgrund entsprechender Messungen darauf einen Anspruch hätten. „Wir fördern den Austausch von Fenstern gegen Schallschutzfenster, die Dämmung von Rollladen-Kästen, die Dämmung von Dächern und den Einbau von Schallschutzlüftern.“ Förderfähig seien dabei Räume, die in Richtung der Bahnlinie vornehmlich dem Aufenthalt dienten. Die Kostenverteilung, so Weiler, liege zu 75 Prozent bei der Bahn AG und zu 25 Prozent beim Hauseigentümer. Die Inanspruchnahme dieser Förderung sei dabei freiwillig, Hauseigentümer hätten zudem die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, welche der förderfähigen Lärmschutzmaßnahmen, basierend auf einem entsprechenden individuellen Gutachten, sie tatsächlich nutzen möchten. Mehrkosten durch Sonderwünsche, wie die Inanspruchnahme eine Wunschhandwerkers, sollte dieser nicht der günstigste sein, müssten die Hauseigentümer zu 100 Prozent selbst tragen – ebenso dann, wenn, zum Beispiel, als Ersatz für eine bestehende Holzbefensterung nun höherwertige Materialien wie Alu-Rahmen gewünscht sein. Auch hier müssten die Hauseigentümer die entstehenden Mehrkosten im Vergleich zum wertgleichen Ersatz zu 100 Prozent selbst tragen. In einem mehrstufigen Verfahren, wie Weiler schilderte, würden die Hauseigentümer auf die Möglichkeit des passiven Lärmschutz schriftlich hingewiesen.

Beim Bau der Lärmschutzwand entlang der Kaiserslauterer Straße müsse man durchaus während der Bauphase auch auf einige Grundstücksflächen von Anliegern zurückgreifen. Zum einen würde man hier, wie Weiler versicherte, den ursprünglichen Zustand wieder herstellen. In Fällen, in den der Bau der Wand auch bedeute, auf Dauer Privatgelände nutzen zu müssen, werde man die entsprechende Fläche entweder kaufen oder eine so genannte „dingliche Sicherung“ ins Grundbuch eintragen.

Für den Grundstückseigentümer bedeute dies im Entgelt das Gleiche, so Weiler. Der Unterschied bestehe darin, dass bei der „dinglichen Sicherung“ die entsprechende Grundstücksfläche im bisherigen Eigentum bleibe. Würde die Lärmschutzwand eines Tages wieder verschwinden, sei es dann nur noch nötig, den entsprechenden Grundbucheintrag zu löschen. Aus Sicht der Bahn tendiere man zu diesem Verfahren

Quelle: Saarbrücker Zeitung