Behinderung in der Heidebruchstraße

Behinderung in der Heidebruchstraße Aufgrund der Herstellung eines Kanalanschlusses zum Neubauvorhaben Heidebruchstraße 21 wird die Heidebruchstraße in diesem Bereich ab kommenden Dienstag, 01.02.22, vollgesperrt (in der VRA steht der 31.01.22, die Einrichtung der Sperrung erfolgt jedoch erst am 01.02.22).
Die Vollsperrung ist aufgrund der Lage des Kanals sowie aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Arbeitsschutzes erforderlich.
Eine Umfahrungsmöglichkeit über den Asternweg bleibt bestehen.
Die Heidebruchstraße wird von beiden Einmündungen des Asternweges aus als Sackgasse ausgeschildert.
Die Maßnahme ist angesetzt bis Freitag, 11.02.22, kann bei geeigneter Witterung aber bereits vorher beendet werden.
Haltverbote, die im Vorfeld der Maßnahme eingerichtet werden, sind zu beachten.